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Pakete in die USA versenden

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    Verbotene und eingeschränkte in die USA

    Verbotene und eingeschränkte in die USA

    Zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften darüber, was Sie nicht versenden dürfen, erlegen die USA selbst einige Beschränkungen auf. Folgende Artikel dürfen auch nicht in die USA versandt werden:

    • Streichhölzer sowie gelber oder weißer Phosphor
    • Alkoholhaltige Getränke
    • Lotteriescheine, -lose und -werbung
    • Bestimmte Arten von Feuerwerk
    • Bilder, (Video-)Filme und Literatur mit Pornografie- und/oder Gewaltdarstellungen
    • Waren, deren Herstellung, Einfuhr, Vertrieb oder Verkauf durch unlautere Geschäftspraktiken erfolgt (z. B. Wettbewerbsverzerrung)
    • Arzneimittel und sogenannte homöopathische Arzneimittel
    • Empfängnisverhütungsmittel und schriftliche Abhandlungen dazu
    • Präparate für illegale Schwangerschaftsabbrüche
    • In Gefangenschaft hergestellte Produkte
    • Fleisch und Fleischwaren
    • Zigaretten, Rolltabak und andere rauchfreie Tabakprodukte ungeachtet der Menge

      Sie haben noch Fragen?

      Sie können Ihr Paket an verschiedenen Stellen und auf unterschiedliche Weise aufgeben:

      • in einem Postamt, PostPunkt oder PaketPunkt:
        • maximal 20 Pakete pro Tag mit einer Obergrenze von 500 kg oder 1,5 m³.
        • in einigen Niederlassungen gibt es spezielle Paketkästen, die z. T. mit einem Scanner für die Ausgabe der Empfangsbestätigung ausgerüstet sind.
      • bei Paketautomaten
      • beim Briefträger, wenn dieser ein Paket bei Ihnen zustellt; weitere Infos über die Paketaufgabe beim Briefträger.
      • kostenpflichtige Abholung zu Hause
      • in einem Masspost Center (20 bis 250 Pakete pro Tag, Abgabe mit oder ohne Termin)

      Berücksichtigen Sie bitte die Obergrenzen für Größe und Gewicht eines Pakets (30 kg und maximale Seitenlänge von 1,5 m). Mehr über zulässige Größen und Gewichte erfahren.

      Nach den aktuellen Rechtsvorschriften für die Post dürfen keine Briefe und Pakete, sowohl innerhalb Belgiens als auch ins Ausland, mit folgendem Inhalt verschickt werden:

      1. Gefährliche Güter:

      Gefährliche Güter sind Gegenstände, die durch ihre Form, Art oder Verpackung eine Gefahr für Personen darstellen oder Schäden an anderen Sendungen, der Ausrüstung von bpost oder Waren von Dritten (einschließlich Paketen) verursachen können. Auch einige Alltagsprodukte dürfen nicht per Post verschickt werden, z. B. Feuerzeuge, Parfum, Maniküre-Artikel, Klebstoffe, Farben, entzündliche Flüssigkeiten, Sprühdosen, Deos unter Druck, Haarfärbemittel und Lithiumbatterien.

      Für Lithiumbatterien gibt es eine spezielle Ausnahme. Lesen Sie alles darüber in unserem Leitfaden. Außerdem enthält es eine Übersicht aller gefährlichen Güter.

      2. Verbotene Gegenstände:

      • Drogen, Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen
      • Waffen, wesentliche Bestandteile von Waffen und Munition, Waffenimitate, Messer, Schwerter, Dolche und andere scharfe oder schneidende Gegenstände
      • Gegenstände, Schriftstücke oder Substanzen im Allgemeinen, deren Einfuhr, Ausfuhr, Herstellung, Inverkehrbringen, Verbreitung, Verwendung, Besitz, Verkauf oder Beförderung gesetzlich verboten ist
      • Gegenstände, auf denen Äußerungen zu sehen sind, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen oder sittenwidrig sind 
      • Sendungen für handelsrechtlich verbotene Bestimmungsorte bzw. die verbotene Güter enthalten
      • Sendungen, die Plagiate enthalten
      • Münzen, Banknoten und Inhaberwertpapiere (Ausnahme: Inhaberschecks bis zu einem Wert von 500 € je Paket und mit einer Basisgarantie)
      • Schmuck (Ausnahme: Modeschmuck, der kein Gold, Silber oder Edelsteine enthält, einen Wert von höchstens 500 € je Paket hat und für den eine Basisgarantie abgeschlossen wurde), Kunstgegenstände und Sammelobjekte sowie andere Wertgegenstände einschließlich Pelze
      • Pakete mit einem Wert von über 5 000 € 

      Einige Länder sehen zusätzliche Beschränkungen vor. Überprüfen Sie sie für China, Russland, die USA, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Italien, Portugal, Luxemburg, Spanien und die Schweiz.

      Für die meisten europäischen Länder und Territorien müssen Sie keine Zolldokumente ausfüllen. Das einzige, was Sie benötigen, ist ein Versandetikett. Es gibt jedoch einige Ausnahmen.

      Für Sendungen in Nicht-EU-Länder müssen Sie die folgenden Dokumente hinzufügen:

      • Füllen Sie den CN23-Abschnitt bzw. das Dokument vollständig aus und legen Sie eine Kopie bei (Zolldokumente):
        • Auf dem Dokument müssen die einzelnen Felder ausgefüllt werden:
          • Absender
          • Empfänger
          • Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Empfängers
          • HS-Code: Der einheitliche HS-Code (HS = Harmonized System) wird von Zollbehörden weltweit für die Identifizierung von Waren verwendet. Den richtigen Code finden Sie auf der Website des FÖD Finanzen.
          • Ursprungsland
          • Inhaltsbeschreibung
      • Legen Sie immer zwei Exemplare der Rechnung oder Pro-forma-Rechnung bei.
      • Bei Sendungen mit einem Wert von über 1000 € legen Sie auch ein Einheitspapier bei.

      • Den Inhalt in einen stabilen Karton packen und diesen z. B. mit alten Zeitungen auffüllen. Sie können einen eigenen Karton oder einen von bpost nehmen.
      • Den Karton gut verschließen. Achten Sie darauf, dass sich keine Etiketten von einem vorigen Versand mehr darauf befinden.
      • Prüfen, ob der Karton den Größenvorgaben entspricht. Die längste Seite darf höchstens 1,5 m und alle Seiten zusammen dürfen höchstens 3 m lang sein. Ihr Paket darf nicht mehr als 30 kg wiegen.

      Die Vorbereitungen, sowohl bei Paketen innerhalb als auch außerhalb der EU, sind die gleichen wie bei einem Versand innerhalb von Belgien. Die Versandkosten sind allerdings anders.