Bei einer Empfangsbestätigung muss der Empfänger der Sendung dem Postboten seinen Namen und seine Unterschrift nennen. Auf diese Weise können Sie als Absender sicher sein, dass der Empfänger und nicht eine andere Person die Sendung erhalten hat. Wird der Erhalt der Sendung bestritten, kann die Empfangsbestätigung als rechtsgültiger Beleg dienen.
Wie Sie die unterschriebene Empfangsbestätigung anschließend erhalten, hängt davon ab, wo das Einschreiben erstellt wurde.
- In einem Postamt oder PostPunkt erstellt Der Empfänger zeichnet ein Papierdokument mit seinem Namen, seiner Unterschrift und dem Datum ab. Als Absender erhalten Sie diese Empfangsbestätigung in Ihrem Briefkasten.
- Über die App My bpost erstellt Der Empfänger zeichnet digital mit seinem Namen, seiner Unterschrift und dem Datum ab. Als Absender erhalten Sie diese Empfangsbestätigung, nachdem Sie die Sendung in der App My bpost aufgegeben haben.