Dürfen Minderjährige ein Einschreiben entgegennehmen?

Minderjährige dürfen den Erhalt eines Einschreibens nicht durch Ihre Unterschrift bestätigen. Ein Einschreiben für eine(n) Minderjährige(n) darf nur von einem Elternteil (oder einer sorgeberechtigten Person) entgegengenommen werden. Der Empfänger muss nachweisen, dass er das Sorgerecht für den/die Minderjährige(n) hat (z. B. mit Personalausweis, Eheurkunde, richterlicher Entscheidung).

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