Muss ich für Geschenke von außerhalb der EU Einfuhrgebühren bezahlen?
Für Geschenke von Freunden und Verwandten von außerhalb der EU kann der Zoll Einfuhrgebühren in Rechnung stellen, wenn nicht alle Bedingungen für ein Geschenk erfüllt sind. Wenn Sie anderer Meinung sind, können Sie diese Kosten anfechten und eine Befreiung beantragen. Möglich ist das nach Erhalt eines Schreibens oder einer Zahlungsaufforderung.
Ich habe ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, einen Beleg für den Wert einzureichen
Bitten Sie in diesem Fall den Absender, Folgendes per E-Mail zu bestätigen:
- den Inhalt der Sendung
- den Wert der Sendung (in Euro)
- dass es sich bei der Sendung um ein Geschenk handelt
Diese E-Mail können Sie dann als Beleg über das Online-Formular hochladen. Halten Sie sich dabei an die Anweisungen im Schreiben.
Ich habe eine Zahlungsaufforderung für die Einfuhrgebühren erhalten
Bitten Sie in diesem Fall den Absender, Folgendes per E-Mail zu bestätigen:
- den Inhalt der Sendung
- den Wert der Sendung (in Euro)
- dass es sich bei der Sendung um ein Geschenk handelt
Geben Sie dann über Track & Trace oder die App My bpost den Strichcode und Ihre Postleitzahl ein. Dort finden Sie einen Link zu einem Online-Formular, über das Sie die Einfuhrgebühren anfechten können. Als Beleg laden Sie in dem Formular die E-Mail des Absenders hoch.
Hinweis: Der Zoll überprüft den Wert von Sendungen. Bei falschen Angaben kann eine Geldbuße verhängt werden.
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Montag – Freitag :
8.00 – 12.30 Uhr
13.00 – 18.00 Uhr
Samstag :
9.00 – 13.00
Ortstarif. Wartezeit kann variieren.