Wann erhalte ich noch einen Abwesenheitsbericht auf Papier?

Ihr/Ihre Briefträger*in wirft nur dann einen Abwesenheitsbericht in den Briefkasten, wenn:

  • wir Sie digital nicht erreichen können. der Absender uns zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse nicht mitgeteilt hat. Sie noch kein bpost-Kundenkonto besitzen oder keine Lieferungspräferenzen eingestellt haben.
  • Sie ein Paket von einer Privatperson erhalten. Zum Beispiel ein Geschenk oder ein persönlich an Sie adressiertes Paket.
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