Kann ich die Einfuhrgebühren meines Pakets zurückfordern?

Wenn Ihr Paket nach Zahlung der Einfuhrgebühren verloren geht oder beschädigt wird, können Sie diese nicht zurückfordern. Wenden Sie sich in diesem Fall immer an den Absender. Dieser kann dann eine Untersuchung einleiten lassen.

Die Kosten für Zollformalitäten werden Ihnen erstattet, wenn:

  • Ihre Sendung mit der Möglichkeit zur Verfolgung versandt wurde (Strichcode beginnt nicht mit dem Buchstaben „U“),
  • der Absender eine Untersuchung eingeleitet hat,
  • die Untersuchung ergibt, dass der Fehler bei bpost liegt.

Tipps:

  • Bei Einkäufen außerhalb der EU wählen Sie bitte, wenn möglich, eine Sendung mit Verfolgungsmöglichkeit. So ist das Paket bei Verlust leichter aufzufinden.
  • Kaufen Sie bei registrierten Online-Shop (Import One-Stop Shop oder IOSS), die um eine Vorauszahlung der MwSt. bitten. So können Kosten und Risiken minimiert (Einfuhrgebühren werden bei Verlust oder Schäden nicht erstattet) und die Zustelldauer verkürzt werden.
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