Mein Paket wird einbehalten. Kann ich die Einfuhrgebühren zurückfordern?

Wenn Sie waren von außerhalb der EU einführen, fallen bei allen Sendungen Einfuhrgebühren an (MwSt., Zölle und Verwaltungsgebühren). Diese müssen Sie bezahlen, bevor das Paket beim Zoll vorgelegt wird.  

Wenn Ihr Paket dann aufgrund von Einfuhrbeschränkungen vom Zoll beschlagnahmt wird, werden Ihnen die Einfuhrgebühren nicht erstattet. Auch wenn nach der sog. Abfertigung Probleme mit der Zustellung auftreten (Verlust, Beschädigung oder unauffindbare Adresse), kann keine Erstattung verlangt werden.

Wenn Ihre Sendung während des Einfuhrverfahrens verloren geht oder beschädigt wird, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Absender auf. Dieser kann dann eine Untersuchung einleiten lassen. Wenn der Fehler bei bpost liegt, wird Ihnen der Anteil für die Zollformalitäten erstattet Im Fall von verfolgten Sendungen.

Tipp: Wählen Sie bei Einkäufen außerhalb der EU folgende Optionen:

  • verfolgbare Sendung: diese kann online verfolgt werden
  • registrierter Online-Shop (Import One-Stop Shop oder IOSS) - Dieser bittet um die Vorauszahlung der MwSt. So können Kosten und Risiken minimiert (Einfuhrgebühren werden bei Verlust oder Schäden nicht erstattet) und die Zustelldauer verkürzt werden.
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