Warum muss ich für die Einfuhr einer Sendung bezahlen?

Meine Sendung kommt aus der EU

Einige Regionen in der EU gehören nicht zur europäischen Zollunion. Deshalb fallen für Sendungen aus diesen Regionen Zölle und MwSt. an, auch wenn sie auf europäischem Hoheitsgebiet liegen (z. B. die Kanarischen Inseln).

Meine Sendung kommt von außerhalb der EU

Gemäß den Zoll- und MwSt.-Vorschriften in Belgien müssen für alle Sendungen von außerhalb der EU Steuern gezahlt werden (Zölle, MwSt., Verbrauchsteuern und administrative Bearbeitungsgebühren). Ihre Sendung wird erst zugestellt, wenn diese Kosten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Zahlungsaufforderung gezahlt werden. Sobald dies erledigt ist, wird die Sendung an den Zoll weitergeleitet. Wenn es sich bei Ihrer Sendung um ein Geschenk handelt, können Sie in bestimmten Fällen von den Einfuhrgebühren befreit werden.

Wenn Sie bei einem registrierten Online-Shop (Import One-Stop Shop oder IOSS) bestellen, der die MwSt. im Voraus berechnet, sind keine zusätzlichen Steuern, Zölle und Verwaltungskosten an der bpost-Zollabfertigungsdienst zu zahlen.

Hinweis: Für Sendungen mit einem Wert ab 150 € fallen immer Zölle und administrative Bearbeitungsgebühren an.

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