Warum muss ich „Gebühren für Zollformalitäten“ bezahlen?

„Gebühren für Zollformalitäten“ sind Verwaltungskosten die der Zollabfertigungsdienst von bpost berechnet für:

  • Ermittlung des Inhalts und des Werts Ihres Pakets
  • eventuelle Kontaktierung des Empfängers, wenn Inhalt, Wert und Angaben auf dem Paket nicht übereinstimmen oder unvollständig sind
  • Erstellung der erforderlichen Zollanmeldung
  • Lagerung und Aufbewahrung des Pakets bei der Einziehung der Zollabgaben

Diese Kosten fallen nur bei Sendungen von außerhalb der Europäischen Union (+ Vereinigtes Königreich) an. Seit dem 1.Juli 2021 gelten sie für alle Sendungen von außerhalb der EU, auch wenn der Wert der Sendung unter 22 € liegt.

Wenn Sie bei einem registrierten Online-Shop (Import One-Stop Shop oder IOSS) bestellen, der die MwSt. im Voraus berechnet, sind keine zusätzlichen Steuern, Zölle und Verwaltungskosten an bpost zu zahlen.

Hinweis: Für Sendungen mit einem Wert ab 150 € fallen immer Zölle und administrative Bearbeitungsgebühren an.

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