Warum muss ich „Gebühren für Zollformalitäten“ bezahlen?
„Gebühren für Zollformalitäten“ sind Verwaltungskosten die der Zollabfertigungsdienst von bpost berechnet für:
- Ermittlung des Inhalts und des Werts Ihres Pakets
- eventuelle Kontaktierung des Empfängers, wenn Inhalt, Wert und Angaben auf dem Paket nicht übereinstimmen oder unvollständig sind
- Erstellung der erforderlichen Zollanmeldung
- Lagerung und Aufbewahrung des Pakets bei der Einziehung der Zollabgaben
Diese Kosten fallen nur bei Sendungen von außerhalb der Europäischen Union (+ Vereinigtes Königreich) an. Seit dem 1.Juli 2021 gelten sie für alle Sendungen von außerhalb der EU, auch wenn der Wert der Sendung unter 22 € liegt.
Wenn Sie bei einem registrierten Online-Shop (Import One-Stop Shop oder IOSS) bestellen, der die MwSt. im Voraus berechnet, sind keine zusätzlichen Steuern, Zölle und Verwaltungskosten an bpost zu zahlen.
Hinweis: Für Sendungen mit einem Wert ab 150 € fallen immer Zölle und administrative Bearbeitungsgebühren an.
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Montag – Freitag :
8.00 – 12.30 Uhr
13.00 – 18.00 Uhr
Samstag :
9.00 – 13.00
Ortstarif. Wartezeit kann variieren.