Wie kann ich die Zahlung von Einfuhrgebühren vermeiden?
Seit dem 1. Juli 2021 gelten neue Zollvorschriften und es muss für alle Sendungen von außerhalb der EU MwSt. bezahlt werden. Wenn beim Kauf im Online-Shop keine MwSt. gezahlt wurde, werden zusätzliche Einfuhrgebühren in Rechnung gestellt.
Damit keine zusätzlichen Einfuhrgebühren und keine erhöhte MwSt. anfallen (schließlich muss auch auf die Kosten für Zollformalitäten MwSt. entrichtet werden), empfehlen wir Folgendes:
- Bestellen Sie bei Einkäufen außerhalb der EU in einem registrierten Online-Shop. Dieser stellt die MwSt. beim Einkauf vorab Rechnung. So fallen keine Einfuhrgebühren an und das Einfuhrverfahren für Ihre Sendung wird beschleunigt. So erkennen Sie einen IOSS-registrierten Online-Shop.
- Bestellen Sie bei einem Online-Shop, der aus Belgien oder aus der Europäischen Union versendet. Denken Sie auch daran, dass das Vereinigte Königreich nicht mehr zur Europäischen Union gehört.
Hinweis: Für Waren mit einem Wert ab 150 € fallen immer Kosten für Zollformalitäten an. In diesem Fall können die Einfuhrgebühren nicht über den Online-Shop bezahlt werden.
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