Paket aus dem Ausland empfangen

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    Paket beim Zoll

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    Sie sind bei der Zustellung eines Pakets aus dem Ausland nicht zu Hause?

    1.

    Dann erhalten Sie eine Abwesenheitsbenachrichtigung mit den Angaben, wo Ihr Paket sich befindet.

    Es kann dann noch nicht abgeholt werden.

    2.

    Sobald das Paket in der Abholstation angekommen ist, erhalten Sie eine E-Mail und ändert sich der Status in Track & Trace und in der App My bpost.

    Das Paket kann dann am nächsten Werktag ab 11 Uhr in der angegebenen Abholstation abgeholt werden.

    3.

    Wenn eine andere Person das Paket abholt, muss eines der folgenden Dokumente vorgelegt werden:

    • Ihre Abwesenheitsbenachrichtigung
    • Ihre Bestätigungsmail
    • Ihre Bestätigung in der App My bpost
    • Wenn das Paket nicht innerhalb von 14 Tagen abgeholt wird, geht es an den Absender zurück.

    Sie haben noch Fragen?

    Im Ausland können Sie Ihr Paket über Track & Trace verfolgen. Dafür ist bpost auf die entsprechenden Angaben des internationalen Partners angewiesen. Dieser ist nicht immer in der Lage, die Daten (rechtzeitig) zu übermitteln. Deshalb kann das Paket evtl. nicht sofort verfolgt werden. Sobald Ihr Paket bei bpost in Belgien ankommt, kann es über unsere Track-&-Trace-Anwendung und die App My bpost verfolgt werden.

    Tipp: Sie können Ihr Paket evtl. auch über die Track-&-Trace-Anwendung des ausländischen Postdienstleisters, der Ihr Paket befördert, verfolgen. Verwenden Sie dazu die Strichcodenummer, die sie vom Absender erhalten haben, und geben Sie diese in die Track-&-Trace-Anwendung des ausländischen Postdienstleisters ein.

    Hinweis: Wenn der Strichcode mit dem Buchstaben U beginnt, kann die Sendung nicht verfolgt werden. Solche Strichcodes werden nur dafür verwendet, die Sendung während des Einfuhrverfahrens an den belgischen Zoll weiterzuleiten. Nach der Freigabe wird die Sendung dann ohne Verfolgungsmöglichkeit an bpost übergeben.

    Wenn eine Sendung von außerhalb der Europäischen Union in Belgien ankommt, wird das Paket dem bpost-Zollabfertigungsdienst übergeben, der es für die Zollabfertigung vorbereitet. Das Verfahren sieht wie folgt aus:

    1. Abfertigung des Pakets
    Bei der sogenannten Abfertigung des Pakets werden Zölle, Mehrwertsteuer und ggf. weitere Kosten (z. B. Anti-Dumping-Zölle und Umweltabgaben) berechnet. Ab dem 1. Juli 2021 gilt dies für alle Sendungen, ungeachtet des Werts. Weitere Infos über die Zollvorschriften.

    Diese Gebühren hat der Empfänger im Voraus über die App My bpost oder über Track & Trace zu zahlen. Die Zahlungsaufforderung erhalten Sie per E-Mail, SMS oder Brief.

    2. Sicherheitskontrolle

    Der Zoll führt bei allen Waren, die von außerhalb der Europäischen Union nach Belgien kommen, eine Sicherheitskontrolle durch. In allen Fällen prüft der Zoll, ob die Waren in Belgien eingeführt werden dürfen. Ist dies nicht der Fall (z. B. bei vermeintlichen Plagiaten, Waffen oder Arzneimitteln), behält der Zoll Ihr Paket ein. Wenn dies der Fall ist, wird Ihr Paket abgefertigt und freigegeben.

    3. Zustellung des Pakets

    Sobald der Zoll die Waren freigibt, sorgt bpost für die Zustellung. Denken Sie daran, dass das gesamte Verfahren mehrere Tage dauern kann. Über Track & Trace können Sie den Status Ihrer Sendung jederzeit verfolgen. Dort werden Sie auch benachrichtigt, wenn noch Formalitäten zu erledigen oder Kosten bei der Zustellung zu zahlen sind.

    Sobald die Einfuhrgebühren berechnet wurden, finden Sie in Track & Trace und in der App My bpost eine genau Übersicht. Sie erhalten dann per E-Mail, per SMS oder über eine Mitteilung über die App eine Aufforderung zur Zahlung dieser Gebühren. Wenn der Absender uns die Angaben noch nicht digital übermittelt hat, wird Ihnen die Zahlungsaufforderung per Brief geschickt.

    Die Zahlung können Sie sicher über die App My bpost oder nach Anmeldung über Track & Trace erledigen. Dort ist eine Zahlung per Bancontact, Mastercard, Visa oder Mobile Banking möglich. Auch im Ausland. Paypal und Banküberweisungen werden nicht angeboten.

    Ausnahmsweise können Sie Ihre Einfuhrgebühren auf andere Weise bezahlen.

    Vorsicht bitte vor gefälschten Nachrichten und Phishing! bpost fordert in keinem Fall zu einer Zahlung per Überweisung oder zur Angabe einer Kontonummer auf! Weitere Informationen über Phishing.

    „Gebühren für Zollformalitäten“ sind Verwaltungskosten die der Zollabfertigungsdienst von bpost berechnet für:

    • Ermittlung des Inhalts und des Werts Ihres Pakets
    • eventuelle Kontaktierung des Empfängers, wenn Inhalt, Wert und Angaben auf dem Paket nicht übereinstimmen oder unvollständig sind
    • Erstellung der erforderlichen Zollanmeldung
    • Lagerung und Aufbewahrung des Pakets bei der Einziehung der Zollabgaben

    Diese Kosten fallen nur bei Sendungen von außerhalb der Europäischen Union (+ Vereinigtes Königreich) an. Seit dem 1.Juli 2021 gelten sie für alle Sendungen von außerhalb der EU, auch wenn der Wert der Sendung unter 22 € liegt.

    Wenn Sie bei einem registrierten Online-Shop (Import One-Stop Shop oder IOSS) bestellen, der die MwSt. im Voraus berechnet, sind keine zusätzlichen Steuern, Zölle und Verwaltungskosten an bpost zu zahlen.

    Hinweis: Für Sendungen mit einem Wert ab 150 € fallen immer Zölle und administrative Bearbeitungsgebühren an.

    Das hängt davon ab, wo Ihr Paket versendet wurde.

    Mein Paket kommt aus der Europäischen Union

    Der Zoll ist berechtigt, alle Sendungen innerhalb der Europäischen Union zu kontrollieren. Dabei geht es um verdächtige Sendungen aus EU-Mitgliedstaaten und Sendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren innerhalb der EU. Es entstehen dadurch in der Regel keine Verzögerungen.

    Mein Paket kommt von außerhalb der Europäischen Union

    Für diese Pakete wird standardmäßig ein Einfuhrverfahren durchgeführt. Die Bearbeitungszeit hängt von diesen beiden Faktoren ab:

    • Liegen ausreichende Angaben vor, z. B. zum Wert und zur Art der Waren? (Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie nach einigen Tagen ein Schreiben. Die Bearbeitungszeit verlängert sich dann, bis Sie die ergänzenden Angaben übermitteln). Der bpost-Zollabfertigungsdienst prüft dann, ob Mehrwertsteuer, Zölle oder andere Abgaben für Ihr Paket zu zahlen sind.
    • Muss das Paket vom Zoll oder anderen offiziellen Stellen kontrolliert werden? Das ist bei Arzneimitteln, Pflanzen und Lebensmitteln, Waffen, vermeintlichen Plagiaten usw. der Fall. Über Track & Trace und die App My bpost können Sie den Status Ihres Pakets online verfolgen.