Weiterleitungsdienst - Nächster Angehöriger

Todesfall oder Verwaltung? Lassen Sie die Post an Ihre Anschrift zustellen

Nachsendeservice für Hinterbliebene und Verwalter

Todesfall oder Verwaltung? Lassen Sie die Post an Ihre Anschrift zustellen

  • Für   pro Monat
  • Persönliche Unterstützung im Postamt
  • Keine wichtige Post übersehen
Antragsformular herunterladen

Vorbereitung für den Besuch im Postamt

So funktioniert es in 4 Schritten

1.
Antragsformular ausfüllen

Drucken Sie das Antragsformular aus und füllen Sie es in aller Ruhe zu Hause aus, wenn Sie im Postamt keine Zeit verlieren möchten. Wenn Sie Unterstützung im Postamt wünschen, kommen Sie gern einfach vorbei.

2.
Das müssen Sie ins Postamt mitbringen

Unsere Mitarbeiter im Postamt erledigen alles für Sie. Dazu benötigen Sie Folgendes:

  • Bei einem Todesfall mit nur einem Erben:Einen vom Amt für Rechtssicherheit (kostenlos) oder vom Notar (kostenpflichtig) ausgestellten Erbschein. So können Sie belegen, dass Sie einziger Erbe und entsprechend befugt sind.
  • Bei einem Todesfall ohne oder mit mehreren Erben:
    • 1: Einen vom Amt für Rechtssicherheit (kostenlos) oder vom Notar (kostenpflichtig) ausgestellten Erbschein.
    • 2: Eine der folgenden Unterlagen, die belegt, dass Sie zur Weiterleitung des Briefwechsels berechtigt sind: eine Kopie der Personalausweise der Erben oder eine Urkunde eines Notars oder Friedensgerichts, die bestätigt, dass Sie den Nachlass regeln dürfen, oder ein Vollmacht der anderen Erben
  • Bei Verwaltung: eine Kopie des Urteils, in dem Sie als Verwalter benannt werden
3.
Wir senden die Post nach

Ab dem nächsten Montag wird die Post an Ihre neue Anschrift zugestellt. Zeitschriften, Zeitungen, Pakete und Rentenzahlungen werden von bpost nicht verwaltet. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte selbst an den Absender.

4.
Genügend Zeit, alle Lieferanten zu informieren

Prüfen Sie in aller Ruhe, welche Lieferanten Sie informieren müssen. Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, dass Ihnen wichtige Post entgeht.

Welche Frist soll ich wählen?

3 Monate

    In Belgien

    <span class="priceVariable invisible">{{PriceTB.service-décès-ou-administration.r2c3}}</span>

    6 Monate*

      In Belgien

      <span class="priceVariable invisible">{{PriceTB.service-décès-ou-administration.r2c3}} + {{PriceTB.service-décès-ou-administration.r3c3}}</span>

      12 Monate

        In Belgien

        <span class="priceVariable invisible">{{PriceTB.service-décès-ou-administration.r2c3}} + {{PriceTB.service-décès-ou-administration.r3c3}} * 3</span>

        24 Monate

          In Belgien

          <span class="priceVariable invisible">{{PriceTB.service-décès-ou-administration.r2c3}} + {{PriceTB.service-décès-ou-administration.r3c3}} * 7</span>

          *Die meisten Familien benötigen 6 Monate,
          um alle Lieferanten über den Umzug zu informieren.

          3 Monate

            Ins Ausland

            <span class="priceVariable invisible">{{PriceTB.service-décès-ou-administration.r2c4}}</span>

            6 Monate*

              Ins Ausland

              <span class="priceVariable invisible">{{PriceTB.service-décès-ou-administration.r2c4}} + {{PriceTB.service-décès-ou-administration.r3c4}}</span>

              12 Monate

                Ins Ausland

                <span class="priceVariable invisible">{{PriceTB.service-décès-ou-administration.r2c4}} + {{PriceTB.service-décès-ou-administration.r3c4}} * 3</span>

                24 Monate

                  Ins Ausland

                  <span class="priceVariable invisible">{{PriceTB.service-décès-ou-administration.r2c4}} + {{PriceTB.service-décès-ou-administration.r3c4}} * 7</span>

                  *Die meisten Familien benötigen 6 Monate,
                  um alle Lieferanten über den Umzug zu informieren.

                  Weitere Gründe für einen Nachsendeantrag